Wie können Sie wählen?

Am Sonntag:

  • mit der Wahlbenachrichtigung am Sonntag im Wahllokal (von 8 – 18 Uhr)
  • ohne Wahlbenachrichtigung mit Personalausweis im zugeteilten Wahllokal
  • mit Wahlschein (Briefwahlunterlagen) in jedem beliebigen Wahllokal
  • mit Wahlschein (Briefwahlunterlagen) per Briefwahl (Umschlag im Rathaus einwerfen)

Vor Sonntag:

  • Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro abholen und entweder bis Donnerstag per Post ans Rathaus schicken, oder bis Sonntag 18 Uhr im Rathaus einwerfen oder in einem beliebigen Wahllokal abgeben.
  • Briefwahl direkt im Bürgerbüro durchführen.

Was, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung nicht mehr habe?

  • Wenn Sie Ihr zugewiesenes Wahllokal kennen, können Sie dort auch nur mit Personalausweis am Sonntag zur Wahl gehen.
  • Briefwahlunterlagen können Sie im Bürgerbüro auch ohne Wahlschein, mit Ihrem Personalausweis abholen.

Öffnungszeiten Bürgerbüro zur Beantragung/Abholung von Briefwahlunterlagen

Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Wenn ein Notfall (z.B. nachweisliche plötzliche Erkrankung) am Wochenende das persönliche Aufsuchen des Wahlraums am Sonntag verhindert oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag für Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, Sonntag, 24. März 2024, 15 Uhr gestellt werden. Der Wahlbenachrichtigung lag auch eine Vollmacht bei, damit eine andere Person die Briefwahlunterlagen für Sie abholen kann.

Samstag: 10:00 – 12:00 Uhr über die Rufbereitschaft unter Tel. 3780-21
Sonntag: 9:00 – 15:00 Uhr im Bürgerbüro